Kosten

Einzelstunde (50 Minuten) im 12. Bezirk Euro 90
Einzelstunde (50 Minuten) im 1. Bezirk Euro 110
Training Teilleistungsschwächen (50 Minuten) Euro 60
Walk and Talk (50 Minuten) Euro 90
Diagnostik inkl. Erstellung eines psychologischen Befundes für eine Fragestellung pauschal Euro 420
Eignungsgutachten für auszubildende klinische Psychologen Euro 250

Absageregelung

Bitte beachten Sie, dass Termine, welche nicht rechtzeitig abgesagt werden (24 Stunden vor dem Termin), in Rechnung gestellt werden. Auch bei Pauschalpreisen wird eine nicht rechtzeitig abgesagte Einheit mit 90 Euro verrechnet.

Erstgespräch

Auch ein Erstgespräch stellt einen Arbeitsaufwand in Höhe von einer Stunde da und wird zum regulären Stundensatz in Rechnung gestellt.

Bezahlung

Sie können in bar beim Termin oder per Überweisung bezahlen.

Leider besteht für klinisch-psychologische Behandlung aktuell noch keine allgemeine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, fragen Sie bitte nach, ob eine Teilrefundierung möglich ist.

Kostenzuschuss

Seit Jänner 2024 zahlt die ÖGK einen Zuschuss zu klinisch-psychologischen Behandlungskosten (etwa 33 Euro pro Einheit). Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Diagnose laut ICD-10/ICD-11 vor (ärztliche Bestätigung, spätestens vor der 2. Einheit beim Psychologen)
  • Nach der 10. Einheit muss eine Stellungnahme vom klinischen Psychologen ausgefüllt werden und vom Klienten/Patienten unterzeichnet werden. Diese Stellungnahme wird an die ÖGK geschickt und enthält Informationen zum Therapiefortschritt, Diagnosen, etc.

Gerne händige ich Ihnen bei unserem Erstgespräch das entsprechende Formular für die ärztliche Bestätigung aus.

Alle Infos finden Sie auch hier:

Bei Fragen können Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne weiter.