Kosten

Einzelstunde (50 Minuten) Euro 100
Training Teilleistungsschwächen (50 Minuten) Euro 70
Pauschalpreise für Diagnostik, inklusive der Erstellung eines Befundes 2 Testtermine: Euro 480
3 Testtermine: Euro 550
Eignungsgutachten für auszubildende klinische Psychologen Euro 250
Supervision Euro 120

Absageregelung

Bitte beachten Sie, dass Termine, welche nicht rechtzeitig abgesagt werden (24 Stunden vor dem Termin), in Rechnung gestellt werden. Auch bei Pauschalpreisen wird eine nicht rechtzeitig abgesagte Einheit mit 90 Euro verrechnet.

Erstgespräch

Auch ein Erstgespräch stellt einen Arbeitsaufwand in Höhe von einer Stunde da und wird zum regulären Stundensatz in Rechnung gestellt.

Bezahlung

Sie können in bar beim Termin oder per Überweisung bezahlen.

Kostenzuschuss

Kostenzuschuss bei klinisch-psychologischer Diagnostik für Kinder und Jugendliche

Als Wahlpsychologin für Diagnostik für Kinder und Jugendliche können Sie einen Teil der Kosten von der ÖGK refundiert bekommen. Hierzu sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Es liegt eine Überweisung vor:
    • von einem Facharzt für innere Medizin, Kinder- und Jugendpsychiater oder Kinderarzt
    • einem Allgemeinmediziner
    • einem Vertragspsychotherapeuten (§11 Psychotherapiegesetz)

    Auf dem Überweisungsschein müssen der Vermerk “klinisch-psychologische Diagnostik” und eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose (nach ICD-10 oder ICD-11 kodiert) angegeben sein

  2. Bitte bringen Sie den Überweisungsschein zum Erstgespräch mit
  3. Danach erfolgt die Testung mit dem Kind (in der Regel 2-3 Termine)
  4. Im Rückmeldegespräch bekommen Sie den Befund und eine ausführliche Honorarnote ausgehändigt.
  5. Nach Begleichung der Rechnung reichen Sie diese gemeinsam mit dem Überweisungsschein bei der ÖGK ein, um einen Teil der Kosten refundiert zu bekommen.

Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung

Seit Jänner 2024 zahlt die ÖGK einen Zuschuss zu klinisch-psychologischen Behandlungskosten (etwa 33 Euro pro Einheit). Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Diagnose laut ICD-10/ICD-11 vor (ärztliche Bestätigung, spätestens vor der 2. Einheit beim Psychologen)
  • Nach der 10. Einheit muss eine Stellungnahme vom klinischen Psychologen ausgefüllt werden und vom Klienten/Patienten unterzeichnet werden. Diese Stellungnahme wird an die ÖGK geschickt und enthält Informationen zum Therapiefortschritt, Diagnosen, etc.

Gerne händige ich Ihnen bei unserem Erstgespräch das entsprechende Formular für die ärztliche Bestätigung aus.

Alle Infos finden Sie auch hier:

Bei Fragen können Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne weiter.